Artikel: „Alsfelder Windkraftgegner kritisieren Mediation – Bald von Rotoren umgeben?“

In Alsfeld, in Oberhessen, gibt es einen Konflikt bei der Planung von Windkraft-Anlagen.

gezeichneteWindkraft

Windrad

Der Verein der Alsfelder Windkraftgegner „Schöner Ausblick“ bedauert, dass in der stattgefundenen Mediation nicht alle Konfliktparteien beteiligt gewesen waren.
Es sei zwar ein/e Vertreter/in des Regierungspräsidiums Kassel anwesend gewesen, aber die von ihr/ihm zu vertretenden betroffenen Flächen seien nicht Thema der Mediation gewesen.
Außerdem sei ein wichtiges Kriterium, das der Verein gerade noch so mittragen hätte können, unterschritten worden.

 

Ich muss gestehen, dass der Artikel die verschiedenen Positionen nicht transparent aufzeigt. Er ist sehr umständlich geschrieben und verwirrt (mich) mehr, als dass er informiert. Insofern kann es sein, dass ich ihn vollkommen falsch verstehe. Für diesen Fall bitte ich um Feedback in den Kommentaren.

Was mir beim lesen allerdings aufgefallen ist, möchte ich hier kurz zusammentragen:

Eine Aussage, die ich dem Verein zuordne, lautet

„Ein Mediationsergebnis sei demzufolge nur tragbar, wenn das Kriterium von 1.200 Meter beachtet wird und so die entstehenden Belastungen einigermaßen sozialverträglich gestaltet werden.“

Hier verwischt aus meiner Sicht die Außensicht mit der Innensicht. Die Mediation soll helfen, den Konflikt zwischen zwei oder mehreren Parteien zu lösen. Nicht das Verfahren (Mediation) löst diesen, sondern die Konfliktparteien werden durch die Mediation unterstützt, eigenverantwortlich und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

In dem hier beschriebenen Fall scheint es eine Mediationsvereinbarung zu geben. Diese Vereinbarung ist das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit der beteiligten Parteien.
Wenn ein bestimmter Aspekt (hier das „Abstandskriterium“) nicht berücksichtigt wird, dann scheint es in der Mediation keine Rolle gespielt zu haben.

Mir ist nicht ganz klar, ob der Verein der Alsfelder Windkraftgegner an der Mediation beteiligt war oder nicht.
Im Fall einer Beteiligung stellt sich die Frage, wie es überhaupt zu einer Mediationsvereinbarung kommen konnte, wenn ein so wichtiger Punkt aus seiner Sicht nicht berücksichtigt worden ist? Dann hätte er die Mediationsvereinbarung nicht unterschreiben dürfen.

Für den Fall, dass der Verein nicht teil der Mediation war, ist nicht relevant, dass er das Mediationsergebnis als nicht tragbar einschätzt. Er war nicht beteiligt (das könnte er kritisieren), also kann er nicht einschätzen, ob es für die beteiligten Parteien tragbar ist.

Seine Meinung dazu kann er natürlich mitteilen, mir erscheint diese Kritik aber an der falschen Stelle geäußert.

Ein weiteres, längeres Zitat beinhaltet aus meiner Sicht weitere Anzeichen, dass die Mediation falsch verstanden wird:

“Wir fordern die nötige Flexibilität auch von RP Gießen und dem Projektierer, um das bisherige Mediationsergebnis zu modifizieren, dann wäre eine Zustimmung durchaus noch möglich. Als problematisch wird von unserem Anwalt allerdings auch der Umstand bewertet, dass die Mediation keine absolute Rechtssicherheit entfalten wird. Alle diese Argumente müssen angesichts der Tragweite des Vorhabens gründlich diskutiert und abgewogen werden. Am Ende dieses Prozesses sollten die Bewohner der angrenzenden Dörfer in einem Bürgerentscheid das letzte Wort haben können.“

Eine „Flexibilität“ von den Beteiligten zu fordern, um „das Mediationsergebnis zu modifzieren“ ist meiner Meinung keine sinnvolle Forderung.

Noch einmal: Die Mediation ist ein Verfahren, dass Konfliktparteien unterstützt, ihren Konflikt gemeinsam und eigenverantwortlich zu lösen. Dazu wird am Ende das gemeinsam erarbeitete Ergebnis festgehalten und die Umsetzung ganz konkret geplant. Dies ist eine wichtige Grundlage, die nicht einfach so „modifiziert“ werden kann. Das gegenseitige Vertrauen der Konfliktparteien beruht darauf und sollte für das zukünftige Zusammenarbeiten nicht unterhöhlt werden.

Mediationsvereinbarung

Mediationsvereinbarung

Ein Teil der Mediationsvereinbarung ist es, dass die Festlegungen für die Konfliktparteien verbindlich sind. Es geht darum, dass diese umsetzbar sind.
Das betrifft auch vertragliche Regelungen, so dass daraus Rechtssicherheit entstehen kann.

Abschließend zu fordern, dass ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll, verdeutlicht, dass der Verein nicht einverstanden ist mit dem Ergebnis und dann lieber doch auf einem anderen Weg „seine“ Interessen besser umsetzbar sieht.

 

Fazit: Es ist sicher eine wichtige Frage, in welcher Form durchgeführte Mediationen und deren Vereinbarungen von außenstehenden Personen wahrgenommen und akzeptiert werden. Hier muss deutlich vermittelt werden, das Mediationen nicht alle zu gleichen Teilen zufrieden stellen (müssen).

Gemeinwesen- und Planungsmediation ist ein Feld, in dem es Besonderheiten gibt, die zu beachten sind. Der Unterschied zu Mediationen zwischen zwei oder mehreren Personen liegt darin, dass hierbei der Konflikt durch unterschiedliche Perspektiven auf ein Thema entsteht.

Akzeptanz lässt sich erreichen, wenn Beteiligte und Betroffene wissen und fühlen, dass Ihre Bedürfnisse gehört und ernst genommen werden.

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