Evaluation zum Mediationsgesetz ist abgeschlossen

Im Jahr 2012 trat am 26. Juli das Mediationsgesetz in Kraft. Darin beschreibt der Paragraph § 8 Absatz 1 des Mediationsgesetzes , dass die Bundesregierung bis zum 26. Juli 2017 dem Bundestag über „die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren“ Bericht erstatten wird (Ich hatte an dieser Stelle bereits darüber geschrieben).

Dazu beauftragte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Deutsche Forschungsinstitut für die öffentliche Verwaltung in Speyer mit einer rechtstatsächlichen Studie.

Diese Studie ist abgeschlossen und wird hier zur Verfügung gestellt. Der komplette Evaluationsbericht ist ebenfalls veröffentlicht. Neben weiteren Datenquellen, die für diese Studie verwertet wurden, haben sich über 1.200 Mediatorinnen und Mediatoren an der Umfrage beteiligt.

Das Ergebnis wird in fünf Punkten zusammengefasst (S.2):

1. Die Zahl der durchgeführten Mediationen ist auf einem gleichbleibenden niedrigen Niveau. Die Mediationen konzentrieren sich dabei überwiegend auf einige wenige Mediatoren.

2. Die Mediationstätigkeit bietet nur geringe Verdienstmöglichkeiten. Viele Mediatoren sind in der Ausbildung tätig.

3. Während die Mediationskostenhilfe von den Mediatoren als bestes Instrument zur Förderung der Mediation gehalten wird, rät der Bericht jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer allgemeinen, bereichsunabhängigen Regelung zur Mediationskostenhilfe ab.

4. Die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen wird von den Mediatoren im geringsten Maße als weiterführendes Instrument zur Förderung der Mediation erachtet. Für eine Sonderregelung zur Vollsteckbarmachung von Mediations(ergebnis)vereinbarungen sieht auch der Bericht keinen Bedarf.

5. Die Zertifizierung von Mediatoren, wie sie derzeit ausgestaltet ist, hat für die Nutzer wenig Relevanz. Inwieweit ein einheitliches öffentlich-rechtliches Zertifizierungssystem dies zu ändern vermag, ist empirisch nicht belegbar.

Die Studie befasst sich mit verschiedenen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dem Gesetz entstanden sind und stellt diese sehr ausführlich dar.

Aus meiner Sicht ist der entscheidende Satz, der mit meiner subjektiven Erfahrung überein stimmt: „Das Potential der Mediation ist noch nicht voll entfaltet.“

Ich bin gespannt, ob und was sich im Anschluss an die Studie (ver-)ändern wird…

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