Studie erschienen: ADR-Report 2013 zur außergerichtlichen Streitbeilegung in deutschen Unternehmen

Die Academicon GmbH hat im Frühjahr 2013 erstmalig 589 mittlere und große Unternehmen zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung befragt. Die Ergebnisse dieser Studie dieses Reports („ADR-Report 2013“) sind Anfang Oktober auf der Seite der Academicon veröffentlich worden.

Da mir die 450 € für die gesamte Studie (48 Seiten) fehlen (und ich sie nur interessehalber lesen würde), habe ich mich mit dem Inhaltsverzeichnis und den Kernergebnisse begnügt.

Insgesamt scheint der Inhalt stark wirtschaftlich orientiert das Verfahren der ADR (Alternative Dispute Resolution) zu behandeln.

Symbolbild

Symbolbild: ADR Studie 2013

 

Im Überblick wird als ein Ergebnis ausgegeben, dass der Report „…kostengünstige Möglichkeiten zur Einbindung alternativer Konfliktlösung in die unternehmerische Praxis“ evaluiere. Dies sei wichtig, da „Unternehmen, die ihre Konflikte außergerichtlich bewältigen, […] profitabler“ seien (Quelle: Academicon).

Die Autoren sprechen davon, dass „ab mittleren fünfstelligen Streitwerten […]  eine Mediation häufig vorteilhaft“ ist und „ab einem sechsstelligen
Streitwert in aller Regel das Mittel der Wahl“ sei (Quelle: Academicon).

Hiermit werden eindeutig die wirtschaftlichen Vorteile aus Sicht der Unternehmen betont. Es wird nicht erwähnt, ob es sich dabei um Streitbelegung unternehmensintern oder mit Kunden und Vertragspartnern handelt. Vermutlich zweiteres.

Interessant klingt der Punkt „Implementierung von Streitbeilegung“. Darunter stelle ich mir vor, dass hier Vorschläge genannt werden, in welcher Form mittlere und große Unternehmen die außergerichtliche Streitbeilegung in das Unternehmen einbinden können. Dauerhaft und personell.

Allerdings werden auf den folgenden drei Seiten „First Steps“, „Marketing“ und „Weiterführende Beratung“ als Überschriften angegeben. Vermutlich werden solche Vorschläge nicht (ausführlich) beschrieben.

Eine Bewertung nur anhand des Inhaltsverzeichnisses und einer kurzen Zusammenfassung ist nicht möglich. Allerdings tritt hier ein Argument für außergerichtliche Streitbeilegung, also auch Mediation, deutlich hervor: Reduzierung von Ausgaben.

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