Termin: Außerordentliche Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mediation (DGM e.V.)

Am 14.03.2014 findet in Hagen eine außerordentliche Mitgliederversammlung der DGM statt.

Aus den zur Einsicht bereitgestellten Unterlagen lässt sich die aktuelle Notwendigkeit für die Versammlung erkennen.

Die Autoren formulieren das in dem einleitenden Text zu den Anträgen deutlich:

Es stehen Anträge zur Diskussion und Abstimmung, die das künftige Bild unseres Verbands nachhaltig prägen und sich auch auf Ihre eigenen Betätigungsmöglichkeiten als Mediator(in) auswirken werden.

Ich finde folgende Absatz in der Einladung sehr bemerkenswert:

Sollte festgestellt werden, dass nicht die für die Beschlussfähigkeit nach § 8 Abs. 5 der Satzung erforderliche Anzahl der Mitglieder (zwei Drittel) anwesend oder durch Vollmacht vertreten ist, wird die Mitgliederversammlung bereits hiermit erneut gem. § 8 Abs. 6 der Satzung für den 14. März 2014 um 11.15 Uhr einberufen. Unabhängig von der Zahl der Anwesenden ist die Mitgliederversammlung dann voll beschlussfähig.

Liest sich für mich so: „Wenn nicht alle da sind, können wir es dennoch festlegen.“
Das wird im Sinne des Vereinsrechts sicher möglich sein, verdeutlicht aber meiner Meinung nach deutlich, wie wichtig die zu beschließenden Anträge bewertet werden.

 

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