Update, 30.05.2014: „Bundesregierung plant Schlichtungsstelle für Löschanträge“

Beim Lesen des Titels stellte sich mir die Frage, ob der Begriff Mediation ebenfalls im ZEIT-Artikel auftauchen würde.*
Eigentlich eine rhetorische Frage, denn meistens gibt es (noch) Durcheinanderwirbelungen der Begrifflichkeiten.

Ich habe gelernt, dass es verschiedene Verfahren gibt, mit denen Konflikte „gelöst“ werden können:

  • Das Gerichtsverfahren, bei dem eine Richterin sich beide Konfliktparteien anhört und dann, aufgrund von Gesetzen, beurteilt.
  • Das Schlichtungsverfahren, bei dem beide Konfliktparteien dem Schlichter Ihre Sicht schildern und er, zwischen ihnen, vermittelt.
  • Das Mediationsverfahren, bei dem eine Mediatorin den beiden Konfliktparteien hilft, miteinander eine gemeinsame Lösung zu finden.
  • Das Coachingverfahren, bei dem ein Coach einer Konfliktpartei „beisteht“ und (auch) Vorschläge macht, wie man sich in dem Konflikt verhalten kann.

Hier meine Sketchnote dazu
Konfliktlösungsverfahren
In dem erwähnten Artikel geht es um das Urteil des EuGH zu der Suchergebnis-Verantwortlichkeit von Google und die zukünftige Umsetzung.

Damit alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit nutzen (können), ihre Löschanträge durchzusetzen, plane die Bundesregierung eine Schlichtungsstelle einzurichten: „Es müsse verhindert werden, dass Suchmaschinen beim Löschen willkürlich vorgehen“, habe ein parlamentarischer Staatssekretär aus dem Bundesinnenministerium verlauten lassen, der „ein verpflichtendes Streitschlichtungsverfahren und eine Mediationsstelle“ als notwendig erachte.

Die SPD schlage ein zweistufiges Verfahren vor: Der Suchmaschinenbetreiber solle den Löschantrag prüfen. Bei einer Ablehnung solle ein Mediationsverfahren mithilfe der Schlichtungsstelle begonnen werden.

Die CDU sei gegen ein solches Verfahren. (Ich vermute mal, dass dies nicht mit der Durcheinanderwirbelung der fachlichen Begrifflichkeiten zu tun hat 😉 ).

Nach meinem Verständnis zielt die Regierung auf eine Schlichtungsstelle ab.
Das Mediationsverfahren würde keine Grundannahme vor dem Verfahren festlegen. Das Ende und die Lösung ständen noch nicht fest.

Im Rahmen eines Löschantrages gibt es nur die Möglichkeit, dem Antrag stattzugeben oder halt nicht. Die Links werden nicht mehr angezeigt oder sie werden weiterhin angezeigt. Etwas anderes kann es nicht geben.

In einem solchen Fall kann eine Schlichtungsstelle die Argumente einer Ablehnung von Google überprüfen und gegebenenfalls erklären.

Kurzum: Aus meiner Sicht spielt Mediation hier keine Rolle.

UPDATE, 30.05.2014: Laut NZZ hat Google den Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht online gestellt.

 

 

* Interessanterweise bezieht sich dieser Artikel auf das Handelsblatt. Online ist nichts von Mediation zu lesen. Ich beziehe mich also hier auf den ZEIT-Artikel, der oben verlinkt ist.

 

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