Der Bundesjustizminister zum Thema Mediation

Im aktuellen Anwaltsblatt wurde der Bundesjustizminister Heiko Maas interviewt. Ich habe mir mal die interessanten Passagen zum Thema Konfliktbeilegung und Mediationen angesehen.

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Foto: Frank Nürnberger

Ein Thema war die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten:

Die stille Revolution könnte 2015 die Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten werden. Die Umsetzungsfrist endet am 9. Juli 2015. Wie wird das Umsetzungsgesetz aussehen?

Es wird ein eigenes Stammgesetz geben, das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Es gibt bereits einen Referenten-Entwurf, der sich in der Abstimmung befindet. Wir tun also alles, um die Umsetzungsfrist einzuhalten.

In dem Zusammenhang wird es spannend, wie die Richtlinie der Europäischen Union an dieser Stelle deutschlandweit umgesetzt werden soll/wird.

Des Weitern ging es um die Mediation:

Echte Mediation ist teuer und aufwendig. Schnell-Mediation – ohne anwaltliche Begleitung – ist billig und einfach. Ist das die Zukunft der Konfliktbeilegung?

So, wie Sie es beschrieben haben, nicht. Wir müssen allerdings zur Kenntnis nehmen, dass es durchaus das Bedürfnis gibt, Streit auch schnell beilegen zu können – und dass die Gerichtsverfahren dies nicht immer in allen Fällen gewährleisten können. Ansonsten bräuchten wir im Übrigen nicht darüber zu reden, dass der Zivilprozess in irgendeiner Weise modifiziert werden muss. Wir müssen uns aber fragen, was zum Beispiel mit der Mediatoren-Ausbildung geschieht. Kann jeder ein von sich aus berufener Mediator sein? Muss die Ausbildung staatlich oder in anderer Weise zertifiziert werden? Damit setzen wir uns auseinander, weil wir die Qualität nicht nur der Mediationsausbildung, sondern des Mediationsverfahrens insgesamt verbessern wollen. Wenn es diese Möglichkeit gibt, soll es natürlich auch eine sein, die sich an gewissen Qualitätsmaßstäben orientiert, und da haben wir sicherlich Optimierungsbedarf.

Die Unterscheidung zwischen „echter Mediation“ und „Schnell-Mediation“ finde ich sonderbar und stark wertend. Ich empfinde dies als unangebracht in einem Interview, gerade wenn der Hintergrund zu dieser Frage nicht bekannt ist.

Es soll also, wenn ich das richtig verstehe, gute Mediationen geben (anscheinend aufgrund anwaltlicher Begleitung) und weniger gute Mediationen, die billig und einfach sind (anscheinend weil sie ohne anwaltliche Begleitung durchgeführt werden)?

Aus der Frage heraus scheint die Unterscheidung wirklich nur darauf begründet zu sein, ob eine Mediation mit oder ohne anwaltlicher Begleitung durchgeführt wird.
Da mir der Hintergrund des Rechtsanwalts Nicolas Lühring unbekannt ist, lohnt es sich an dieser Stelle nicht, darüber zu spekulieren, was er damit meint. Für mich ist eine solche Unterscheidung aber sehr fragwürdig.

Aber wieder zurück zum Justizminister und seiner Frage „Kann ein jeder von sich aus berufener Mediator sein?“ mit der er die Überlegungen des Bundesjustizministeriums erkennen lässt, ob die Mediationsausbildung und die Mediation einer Beaufsichtigung bedarf und in welcher Form dies geschehen könnte (Stichwort staatliche Ausbildung und Zertifizierung).
Er spricht davon, „die Qualität nicht nur der Mediationsausbildung, sondern des Mediationsverfahrens insgesamt verbessern [zu] wollen.“

Es ist auch meiner Meinung nach sinnvoll, dass es Standards in der Mediationsausbildung gibt, durchaus. Mir ist allerdings nicht klar, was unter Qualitätsverbesserung des Mediationsverfahrens zu verstehen ist. Das erläutert er an dieser Stelle nicht.

Warum werden solche Überlegungen eigentlich bei der Mediation angestellt werden, aber nicht im Bereich Coaching? Liegt es nur daran, dass Mediation in starker Verbindung mit der Justiz und der Rechtsprechung steht, quasi als Teildisziplin des Jurastudiums betrachtet wird und daraus eine staatliche Verantwortung zur Regelung besteht?

Zur zeitlichen Umsetzung der Verordnung zur Aus- und Weiterbildung des zertifizierten Mediators antwortet Heiko Maas nicht konkret:

Wann kommt die Verordnung zur Aus- und Fortbildung des zertifizierten Mediators?

Die Umsetzung der ADR-Richtlinie hat wegen der Frist Vorrang. Danach werden wir uns mit dem Thema der Mediation weiter auseinandersetzen.

Wenn die ADR-Richtlinie (s.o.) bis Mitte dieses Jahres umgesetzt werden muss, könnte man vermuten, dass eine Umsetzung der Verordnung zur Mediatorenausbildung in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten ist.

Faktisch läuft der wesentliche Teil der Mediation längst beim Güterichter – innerhalb der staatlichen Gerichte. Eine gute oder eine ungute Entwicklung?

Das sehe ich nicht so. Die freie Mediation hat durchaus Chancen. Sie muss aber gewissen Qualitätsmaßstäben entsprechen. Das wollen wir noch verbessern. Wenn diese Qualitätsmaßstäbe messbar sind, dann werden auch die Ausgangsbedingungen für die freie Mediation bessere werden.

Hier geht er dann noch mal auf die Qualitätsmaßstäbe ein, die gesetzt werden müssen. Danach räumt er der „freien Mediation“ „durchaus Chancen“ ein.

Mein Fazit dieses Interviews ist, dass hier viel mit sprachlichen Abgrenzungen „hantiert“ wird. Mediation bzw. das Mediationsverfahren werden aus verschiedenen Handlungsfeldern betrachtet und für das eigene Arbeitsfeld „definiert“. Wie überall gibt es auch hier unterschiedliche Interessensgruppen, die ihre Vorstellungen einbringen möchten.

Die Verwendung der Begriffe „Echte und Schnell-Mediationen“ (auf die Qualität bezogen) und „freie Mediation“ gegenüber staatlicher/juristischer Mediation (?) auf institutioneller Ebene finde ich fragwürdig. Hier lässt sich nur spekulieren, was gemeint sein könnte.

Aus meiner Sicht sollte in dem Gesamtprozess  der Fokus nicht darauf gerichtet werden, zu definieren, was Mediation nicht ist.

Vielmehr sollte sich die Aufmerksamkeit darauf richten,

  • was Mediation ist,
  • was Mediation leisten kann und
  • wie gute Mediationen gewährleistet werden können.

Ich hoffe, dass dies auch von Anderen so gesehen wird.
Wie sieht es die Leserschaft?

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