Die ausstehende Rechtsverordnung zur Aus- und Fortbildung von Mediatoren kommt scheinbar noch 2016

Der Bundesverband MEDIATION e.V. hat eine Anfrage an das Bundesministerium der Justiz und für  Verbraucherschutz (BMJV) gestellt und nachgefragt, ob es Neuigkeiten wegen der noch fehlenden Rechtsverordnung zur Ausbildung von Mediatorinnen und Mediatoren gibt.

Kurzer Exkurs:
Im Jahr 2012 wurde das Mediationsgesetz verabschiedet. Darin wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ermächtigt,

„…durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator und über die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen zu erlassen“.

Das Bundesministerium bekommt in § 6 MediationsG den Auftrag, festzulegen, wie die Ausbildung von Mediatorinnen und Mediatoren aufgebaut sein soll. Es darf also Standards definieren.

Darunter kann fallen

  • die Inhalte der Ausbildung zur/m Mediatorin/Mediator und die Inhalte der Fortbildungen nach der Ausbildung,
  • die Mindeststundenzahl für die Aus- und Fortbildung,
  • die zeitlichen Abstände in denen Fortbildungen gemacht werden müssen,
  • die Anforderungen an das Lehrpersonal in den Aus- und Fortbildungen,
  • die Bestimmung darüber, wie die Aus- und Fortbildung im Anschluss bescheinigt (zertifiziert) werden,
  • die Regelung über den Abschluss der Ausbildung,
  • die Übergangsregelung für Personen, die vor dem Gesetz schon als Mediatoren tätig waren (das gilt auch für mich!)

Mit dieser Rechtsverordnung wird also beschrieben, welche Standards erfüllt sein müssen, damit Menschen die Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ führen dürfen.

Exkurs Ende

Das BMJV hat auf die Anfrage reagiert und mitgeteilt, dass „noch im diesem Jahr die im Mediationsgesetz angekündigte Rechtsverordnung zur Aus- und Fortbildung von Mediatoren erlassen“ werde. Genauere Angaben konnte das zuständige Referat in der Antwort aber nicht geben. Es bleibt also weiter abzuwarten, wann es eine Veröffentlichung gibt.

Anfang November findet der Mediationskongress 2016 des Bundesverbands MEDIATION statt (dazu folgt an anderer Stelle noch ein Beitrag). Wenn also die Rechtsverordnung noch in diesem Jahr erlassen wird, besteht die Möglichkeit, dass auf dem Kongress schon über die Veröffentlichung (kontrovers) diskutiert werden wird.

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