Die (Aus)Wirkung des Mediationsgesetzes wird evaluiert, also geprüft.

Am 26. Juli 2012 trat das Mediationsgesetz in Kraft.
Nun soll geprüft werden, was das Mediationsgesetz in den letzten vier Jahren bewirkt hat.

Mit dieser Aufgabe hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschautz das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer beauftragt.
Innerhalb eines Jahres soll in einer „rechtstatsächlichen Untersuchung“ die Entwicklung der Mediation in Deutschland untersucht werden.
Die kürzlich erlassene Rechtsverordnung über die Aus- und Fortbildung zertifzierter Mediatoren (wie ich hier berichtete) wird dabei ebenso berücksichtigen.

Worum geht es?

Ziel der Evaluation ist es u.a., ein Bild über den Stand der Mediation, insbesondere der freien Mediation, zu gewinnen. Hieraus sollen Schlussfolgerungen hinsichtlich einer Förderung der Verbreitung der Mediation in Deutschland abgeleitet werden.

Wie wird diese Evaluation durchgeführt?

Ein zentrales Element der Evaluation ist die Befragung von ausgebildeten Mediatorinnen und Mediatoren. Dabei sollen wirklich alle zu Wort kommen können, auch diejenigen, die ihre Ausbildung gar nicht, nicht hauptberuflich oder „nur“ das Fachwissen in ihrem beruflichen und privaten Umfeld nutzen.

Wonach werden denn die Mediatoren gefragt?

Es geht u.a. um Fragen, wie der Erfolg einer Mediation definiert wird, wie die Einkommenssituation ist und welche Auswirkungen von der Rechtsverordnung zur Aus- und Weiterbildung von zertifizierten Mediatoren erwartet werden.

Ist das denn sinnvoll?

Aus meiner Sicht ist es natürlich sinnvoll, das zu prüfen, was man mal auf den Weg gebracht hat. Im Sinne von:

  • Wird mit dem Mediationsgesetz erreicht, was gewollt war?
  • Wird Mediation stärker wahrgenommen und genutzt?
  • An welchen Stellen muss vielleicht noch „geschraubt werden, um die Feinjustierung hinzubekommen?

Es bleibt abzuwarten, wie groß die Beteiligung an der Befragung ist, die bis zum 21.10.2016 31.10.2016 (die Frist ist nochmals verlängert worden) möglich ist und welche Schlussfolgerungen daraus und aus den anderen Teilen der Evaluation gezogen werden.

Ich unterstütze die Evaluation und habe an der Befragung teilgenommen.

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