Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz ist veröffentlicht

Seit dem 1. September 2016 ist die Rechtsverordnung zum Mediationsgesetz veröffentlicht. Sie tritt am 1. September 2017 in Kraft.

Ich hatte hier vor einiger Zeit schon über den Entwurf für die Rechtsverordnung geschrieben und noch vor kurzem zur Ankündigung für dieses Jahr.

Damit vervollständigt sie das Mediationsgesetz, dass seit dem 26.07.2012 gültig ist. In diesem fehlte bisher die rechtliche Regelung für die Ausbildung zum/Bezeichnung als „zertifizierte/r Mediator/in“.
Diese Punkte werden nun in der Rechtsverordnung geregelt. Genauer gesagt geht es um

  1. die Ausbildung zum zertifizierten Mediator (§2),
  2. die Fortbildung des zertifizierten Mediators (§3, §4) sowie
  3. die Anforderungen an die Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung (§5).

§6 regelt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wenn die Ausbildung zur/m Mediator/in im Ausland durchgeführt worden ist.

Die Übergangsbestimmungen (§7) legen fest, welche Voraussetzungen Mediatorinnen und Mediatoren erfüllen müssen, wenn sie Ihre Ausbildung

  • vor dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes (bis 26. Juli 2012) oder
  • nach Inkrafttreten des Gesetzes und vor dem 01. September 2017

abgeschlossen haben.

Auf mediationaktuell.de gibt es erste Stimmen, die sich zur Veröffentlichung befragt wurden. Sie verdeutlichen sehr anschaulich aus welchem Blickwinkel man die Rechtsverordnung bewerten kann.

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